Kosten der Rechtsberatung
Die Kanzlei rechnet Beratungsleistungen grundsätzlich nach RVG und dem zugrundeliegenden Streitwert ab. Wir stehen für einen offenen und transparenten Umgang mit der Frage der Gebührenhöhe. Für die Berechnung der Gebühren wird regelmäßig der sog. Gegenstandswert einer Angelegenheit, die objektive wirtschaftliche Bedeutung oder in prozessualen Sachen der Streitwert herangezogen.
Nach dem Gesetz ist der Rechtsanwalt verpflichtet, Beratungsleistungen nur gegen Honorar zu erbringen. Dies gilt grundsätzlich auch für Anfragen per Telefon oder E-Mail. Eine Erstberatung ist, sofern der Mandant Verbraucher ist, allerdings nach oben beschränkt und beträgt seit dem 01.07.2004 höchstens EURO 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.
Eine exakte Bestimmung der Gebühren ist im voraus aufgrund der Komplexität der Tatbestände oft nicht möglich Um auftretende Unstimmigkeiten zu vermeiden, bieten wir außergerichtliche Beratungsleistungen auf Stundenhonorarbasis an. Selbstverständlich ist es auch möglich im Einzelfall ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Eine erste Übersicht gibt Ihnen der folgende Gebührenrechner
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