

Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes, der Unterstützung im Fahrerlaubnisrecht (Eignung, Entzug und Wiedererteilung), der Abwicklung und Betreuung in den Bereichen des Haftungs- und Schadensrechtes.
Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auf die Beratung der erbrechtlichen Nachfolge und der Überprüfung letzwilliger Verfügungen, der Durchführung von Erbauseinandersetzungen, Betreuung von Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten. Durch zahlreichen Berührungspunkte mit dem Steuerrecht kann die Kanzlei aufgrund der Spezialisierung und der Bürogemeinschaft auch die auftretenden steuerlichen Fragen lösen.
Die Kanzlei vertritt Sie beim Schutz Ihrer Rechte im Strafverfahren.
Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auf die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuerunterlagen, der steuerlichen Beratung in der Verzahnung zum Familien-, Erb- und Mietrecht. Als Unternehmer sind Sie entweder verpflichtet zu bilanzieren oder eine Einnahmen-Überschussrechung aufzustellen. Als Arbeitnehmer sind Sie unter Umständen verpflichtet, ihre Einkommenssteuererklärungen jährlich beim Finanzamt einzureichen.
Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung im Bereich des Insolvenzrechts insbesondere in den Bereichen Privat- und Regelinsolvenz, Schuldenbereinigung und Insolvenzstrafrecht.